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Gesunde Werbung

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) ist EU-weit gültig und regelt, welche gesundheits- und nährwertbezogenen Werbeaussagen zulässig sind. Zweck der HCVO ist ein erhöhter Gesundheitsschutz durch staatliche Kontrolle. Leider muss man nach weit über einem Jahrzehnt HCVO feststellen: So idealistisch das Ziel, so wirkungslos das Gesetz. Denn die Europäer sind seit seinem Inkrafttreten am 1. Juli 2007 nicht gesünder geworden, sondern dicker und kränker – und die Gesundheitsausgaben steigen weiter.

Diesem Gesetz fehlt nicht nur die wissenschaftliche Evidenz, es behindert auch die Entwicklung innovativer Rohstoffe und zukunftsprägender Gesundheitskonzepte – wie zum Beispiel der personalisierten Ernährung. Und das, obwohl es dem Staat sogar verfassungsrechtlich untersagt ist, bestimmte Wissenschaftsansätze zu privilegieren. Natürlich müssen wir uns an bestehende Gesetze halten. Aber wir müssen auch dringend einen Weg finden, um den Menschen die Wahrheit über ihre Lebensmittel zu sagen.

“Wenn die Menschen Respekt vor dem Gesetz haben sollen, müssen wir zuerst das Gesetz respektabel machen.“

Louis D. Brandeis

Die Rolle rückwärts der EFSA

In der Welt der Wissenschaft ist es kein Geheimnis, dass die HCVO auf veraltetem Wissen basiert. Umso überraschter wurde ein Artikel aufgenommen, den das ‚EFSA Journal’ am 29. Mai 2019 veröffentlichte. Darin wurden Einheits-Ernährungskonzepte als wissenschaftlich überholt eingestuft und die Individualität des menschlichen Stoffwechsels betont.

Das Pikante an dieser Einschätzung: Das ‚EFSA Journal’ wird im Auftrag der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit herausgegeben. Absender ist also ausgerechnet die Behörde, die die Grundlagen dafür geschaffen hat, dass sich aktuelle Health Claims an Einheits-Parametern orientieren. In der Zusammenfassung des Artikels “Den Weg zu einer besseren Gesundheit der Bevölkerung durch personalisierte Ernährung ebnen“ heißt es:[1]

 

„Da sich jeder einzelne Mensch in mehrfacher Hinsicht von anderen unterscheidet, ist es ein überzeugender Gedanke, dass sich auch unsere individuellen Ernährungsbedürfnisse unterscheiden. Die Ergebnisse von Ernährungsinterventionsstudien belegen, dass es bei gleicher Ernährung erhebliche interindividuelle Unterschiede gibt. Wir haben ein begrenztes Verständnis der Mechanismen, die für diese Variation verantwortlich sind, aber nach der Sequenzierung des menschlichen Genoms stand die Rolle der Gene bei der Erklärung interindividueller Unterschiede im Mittelpunkt. Darüber hinaus unterstreichen die Beweise für die Wechselwirkungen zwischen den Genen, die den Phänotyp, einschließlich der Gesundheit, beeinflussen, die Bedeutung sowohl der Veranlagung als auch der Ernährung. Essgewohnheiten sind wichtige Gesundheitsdeterminanten, daher konzentriert sich die Beratung des öffentlichen Gesundheitswesens zur Verringerung des Risikos häufiger komplexer Krankheiten auf die Ernährung. Die meisten Ernährungsinterventionen sind jedoch relativ unwirksam, und personalisierte Ansätze, die die Intervention auf den einzelnen Menschen zuschneiden, sind wahrscheinlich akzeptabler und wirksamer.“

 

Wie Health Claims zugelassen werden

Die Europäische Kommission ist für die Zulassung von Health Claims zuständig. Laut der EU-Verordnung dürfen nur Health Claims verwendet werden, die sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und vom durchschnittlichen Verbraucher richtig verstanden werden. Zuständig für den wissenschaftlichen Nachweis ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Ihre Empfehlung dient politischen Entscheidungsträgern als Grundlage bei der Zulassung von Health Claims.

 

Fragwürdiges Procedere

Artikel 4 der Health-Claims-Verordnung regelt, wann Lebensmittelproduzenten nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben verwenden dürfen. Voraussetzungen sind, dass das jeweilige Lebensmittel auf einer Positivliste der EU aufgeführt ist und gleichzeitig einem vorgegebenen Nährwertprofil entspricht. Kurz gesagt: Es ist also alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Diese Regelung entpuppt sich in vielen Bereichen als Totalverbot, das für die Kennzeichnung nahezu aller Lebensmittel gilt – vom Wasser bis zum Apfel. Oft kritisiert wird in diesem Zusammenhang das intransparente und rechtlich fragwürdige Vorgehen der EFSA bei der Bewertung von Anträgen auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben.

 

Die Wasser-Merkwürdigkeit

Die EFSA-Entscheidung über einen Wasser-Health-Claim ist ein besonders kurioser Fall: Prof. Andreas Hahn und Prof. Moritz Hagenmeyer vom Institut für Lebensmittelwissenschaft und Humanernährung der Leibniz Universität Hannover hatten einen Antrag auf Zulassung folgender Werbeaussage gestellt: „Die regelmäßige Aufnahme signifikanter Mengen Wasser kann das Risiko einer Dehydration und eines damit verbundenen Leistungsabfalls verringern.“ Mit dieser Aussage hätten zum Beispiel Wasserflaschen oder auch wasserreiche Früchten beworben werden können.

Nach mehr als dreijähriger Prüfung durch 21 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der zuständigen EFSA hat die Europäische Kommission schließlich entschieden, diese Aussage nicht zuzulassen. Ihre Begründung: Sie entspräche nicht bestimmten formalen Vorgaben der HCVO. Die Folge: Wer zukünftig damit wirbt, dass die Aufnahme von Wasser das Risiko von Wassermangel und eines damit verbunden Leistungsabfalls verringern kann, muss zukünftig mit hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen rechnen.

In der Ablehnung dieser seit langem wissenschaftlich bewiesenen Tatsache sehen Kritiker nur ein weiteres Beispiel für die Regelungswut und den Auswuchs der Bürokratie in der Europäischen Union.

 

Lebensfremde Voraussetzungen

Bisher zugelassene Health Claims beziehen sich überwiegend auf Ernährungs-Mega-Buster, wie Vitamine und Mineralstoffe, deren ernährungswissenschaftliche Funktionalität und Sicherheit bereits lange nachgewiesen sind. Viele dieser Stoffe sind sogar lebensnotwendig, sodass ein Mangel zu Krankheiten führt. Ein Wirknachweis ist also schnell erbracht.

Bei allen anderen Stoffen ist die Wirkung in der Regel sehr individuell und hängt unter anderem vom persönlichen Stoffwechsel ab. Das ist nicht ungewöhnlich: Man weiß aus der Pharmaforschung, dass viele Wirkstoffe nur bei einer Teilgruppe der Patienten wirkt. Aber sollte man die Zulassung eines neuen Krebs-Arzneimittels verbieten, weil nur die Hälfte der Patienten davon profitiert? Im pharmazeutischen Bereich ist eine Heilungschance von 50 Prozent eine hervorragende Quote.

Im Lebensmittelbereich wäre das bei weitem nicht ausreichend, um ein Produkt für einen Health Claim zu qualifizieren. Die HCVO wird der Komplexität des wahren Lebens also nicht gerecht – und ist deshalb zum Scheitern verurteilt.

 

Heile-Welt-Naivitätsfehler

Psychologen nennen einen Beurteilungs- und Wahrnehmungsfehler, der auf naiven Grundannahmen basiert, einen Heile-Welt-Naivitätsfehler. Er tritt auf, wenn Menschen aufgrund ihrer subjektiven Erfahrung intuitiv auf einseitige Informationen und selektive Weltbilder zurückgreifen, die nicht der messbaren Realität entsprechen. Auch Wissenschaftler sind dagegen nicht immun. Da sie alles Neue auf der Grundlage bereits anerkannter Erkenntnisse untersuchen und zu erklären versuchen, unterlaufen auch ihnen Fehler, die auf falschen Annahmen basieren.

Gänzlich obskur wird es aber, wenn Wissenschaftler nicht mehr der Wahrheit verpflichtet sind, sondern nur noch als Erfüllungsgehilfen für politische Konzepte agieren. Aber wie sagte schon Abraham Lincoln: “Man kann alle Menschen für einige Zeit belügen. Einige Menschen kann man auch für alle Zeit belügen. Aber man kann nicht alle Menschen für alle Zeit belügen”. Da die Health-Claims-Verordnung nicht zu einer Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung führt, wird sich über kurz oder lang die Erkenntnis durchsetzen, dass diese Gesetzgebungsinitiative völlig naiv und sachfremd ist.

 

[1] John C. Mathers, Paving the way to better population health through personalised nutrition, 29 May 2019, EFSA Journal, doi: 10.2903/j.efsa.2019.e170713

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